Versicherungen und Krankenkassen für Lehrer


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Zeitdruck und Arbeitsüberlastung fordern Lehrer heute mehr denn je. Äußerste Sorgfalt und Umsicht sind notwendig, um stets die richtige Entscheidung zu treffen. Doch niemand ist vor einem Fehler gefeit: Eine Unachtsamkeit  – und schon ist es passiert.

Deshalb sollten Sie sich mit einer Versicherung absichern. Das gilt besonders für eine private Krankenversicherung für Beamte und eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Sicherheit im Schulalltag

Wenn ein Lehrer jemandem während seines Dienstes einen Schaden zufügt, kann sich der Geschädigte mit seinen Ansprüchen nicht direkt an ihn wenden. Zuständig ist erst einmal der Dienstherr, also in der Regel die Schule beziehungsweise die Anstellungsbehörde. Diese haftet für ihn. Wenn sich allerdings herausstellt,dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann der Dienstherr den Lehrer in Regress nehmen. Das heißt, er kann vom Lehrer verlangen, den Schaden aus der eigenen Tasche zurück zu erstatten. Das kann teuer werden.
In solch einem Fall tritt eine Amtshaftpflichtversicherung  (oder andere Bezeichnung: Diensthaftpflichtversicherung) ein. Sie übernimmtdie Kosten für den entstandenen Schaden und leistet Schadenersatz.




Mirist das selbst schon passiert. Ich hatte Schülern im Physikunterricht dieAblenkung der Elektronenstrahlen bei der Katodenstrahlröhre gezeigt und ihnen gesagt,sie könnten das zu Hause auch an ihrem Fernsehapparat ausprobieren. Mit einemMagneten könnten sie die Backen des Tagesschausprechers in die Breite ziehenbzw. sein Gesicht verzerren. Ein Schüler hat dann zu Hause im Keller einenRiesenmagneten von seinem Opa gefunden und anschließend die Backen des Tagesschausprechers so weit verzogen, dass das Bild auch so stehen blieb undder Fernseher unbrauchbar wurde. Sie können sich vorstellen, wie deraufgebrachte Vater am nächsten Tag bei mir in der Schule erschien. DieReparaturkosten hat dann aber meine Versicherung übernommen.

In einem anderen Fall hatte ich allen Kolleginnen und Kollegen vor den Osterferien gesagt, sie möchten ihre Fächer und Arbeitsplätze im Lehrerzimmer aufräumen, weil die Reinigungsfirma sonst keine Grundreinigung machen könne.Am Tage vorher war aber noch nichts geschehen. Da habe ich dann an das schwarze Brett geschrieben, dass ich alles wegwerfen würde, was ich noch auf den Tischen oder in den Postfächern finden würde. Natürlich haben einige ihre Sachen nicht weggeräumt. So auch ein Kollege seine Sporttasche nicht. Diese habe ich dann unbesehen in den Müll geworfen. – Nach den Ferien forderte er dann von mir den Ersatz eines neuwertigen Jogging-Anzuges und entsprechender Turnschuhe. Auch in diesem Fall hat meine Versicherung den Schaden übernommen.

EineAmtshaftpflichtversicherung hilft aber nicht nur in solchen Fällen. Ist dieForderung nach Regulierung des Schadens unberechtigt, so vertritt die diese dieInteressen ihres Versicherungsnehmers und wehrt den Schaden in seinem Namen ab.

Gleichesgilt übrigens auch, wenn der Dienstherr selber der Geschädigte ist. Auch hiergeht die Versicherung nach demselben Prinzip vor: Wurde die Handlung grob fahrlässig begangen, leistet die Diensthaftpflichtversicherung Schadenersatz. Sind die Schadenersatzansprüche jedoch unbegründet, hilft die Versicherung bei der Abwehr dieser Ansprüche.
Sichergibt es viele Versicherungen, die hier helfen.



Andererseitssind Sie natürlich auch gut abgesichert, wenn Sie durch die Mitgliedschaft ineiner Gewerkschaft oder in einem Lehrerverband einen Rechtsschutz genießen.Diese Verbände haben oft in ihren Mitgliedsbeiträgen eine Gruppenversicherungeingeschlossen, die dann den Rechtsschutz übernimmt. Allerdings muss vorherimmer geprüft werden, ob Ihre Sache rechtsschutzwürdig ist.

Erkundigen Sie sich also bei Ihrem Lehrerverband oder Ihrer Gewerkschaft!

Sicherheit bei Krankheit – schließen Sie eine private Krankenversicherung ab!

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Wahrscheinlich haben Sie sich schon während Ihrer Studentenzeit oder im Referendariat Gedanken darüber gemacht, wie Sie sich am besten für einen evtl. Krankheitsfall versichern. Viele waren während der Studienzeit über ihre Eltern versichert und hatten keine Probleme. Andere haben eine günstige private Krankenkasse abgeschlossen.

Eine private Krankenversicherung bietet umfangreiche Leistungen zu günstigen Preisen und ist in den meisten Fällen einer gesetzlichen Krankenversicherung vorzuziehen. Sie bietet umfangreiche Leistungen zu günstigen Preisen. Neben Beamten sind viele weitere Personengruppen zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung berechtigt. Dazu zählen auch Studenten, die sich mit einem äußerst preiswerten Tarif versichern lassen können. Angestellte, deren jährliches Bruttogehalt einen bestimmten Betrag übersteigt, dürfen sich ebenfalls privat versichern. Die Einkommensgrenze liegt im Jahre 2015 bei 54.900 Euro (2014 = 53.550€, 2013 = 52.200€). Es ist auch möglich, sich für eine gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden. Gerade Beamte bekommen dann jedoch weniger Leistungen zu höheren Kosten geboten.

Man muss nämlich die Beihilfe berücksichtigen, die den Beamten zusteht. Sie stellt eine finanzielle Unterstützung für Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfälle dar, die Teil der Alimentation eines Beamten ist und damit zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. Sie wird auf Antrag von dem jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach Vorlage der (vom Beihilfeberechtigten zuvor privat bezahlten) Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt. Erstattet werden 50 % bis 80 % der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. In der Regel werden dabei nur „beihilfefähige“ Aufwendungen berücksichtigt und Selbstbehalte abgezogen. Auch der Ehegatte oder Lebenspartner kann die Hilfeleistung nutzen. Bedingung ist, dass er nicht krankenversicherungspflichtig ist und sein Einkommen unterhalb einer bestimmten Schwelle liegt (in der Regel bei einem Jahreseinkommen von 18000 Euro, ab 1.1.2013 für bestimmte Einkommensgruppen bei 10.000 Euro). Kinder können ebenfalls Beihilfe erhalten, falls ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Für Beamte und künftige Beamte ist also dieprivate Krankenversicherung besonders reizvoll, da die Tarife vieler Anbieter so konzipiert sind, dass für den Kunden nur noch eine geringe Beteiligung anfällt.

Allerdings ist es so, dass der Beihilfeempfänger nicht ohne den Zuschuss einer privaten Krankenversicherung auskommt. Die Beihilfe wird nämlich in den einzelnen Bundesländern nach unterschiedlichen Verordnungen und Vorschriften geleistet. In diesen ist festgelegt, welche medizinischen Leistungen oder Hilfsmittel als „beihilfefähig“ angesehen werden. Manchmal erstattet die Beihilfe nämlich  nur sehr wenig oder überhaupt nichts. Dann muss die private Krankenversicherung den nicht gedeckten Teil der Kosten erstatten. Aber auch die privaten Krankenversicherungen für Beamte haben unterschiedliche Tarife und unterschiedliche Leistungen.


Die wichtigste Frage: Welche Krankenversicherung ist die günstigste?

Eigentlich ist die Frage nicht richtig gestellt, denn man muss die günstigste Krankenkasse mit dem bestmöglichen Schutz finden. Die Auswahl ist schwer, denn dazu müsste man mehrere Versicherungsvertreter zu sich nach Hause bestellen und dann die Leistungen der einzelnen Versicherungen miteinander vergleichen. Das ist natürlich nicht einfach, denn die Vertreter werden immer die Vorzüge der eigenen Versicherung ins rechte Licht setzen und die Konkurrenz abwerten. Schließlich bekommen sie ja dafür ihre Provision.

Die Information im Internet ist auch nicht ausreichend, weil man sich in den verklausulierten Formulierungen des  Versicherungsrechts oft nicht auskennt.  Aus diesem Grund sollten Sie sich bei einem unabhängigen Versicherungsmakler informieren, der die Tarife und die Leistungen der einzelnen Krankenversicherungen miteinander vergleicht und daraus ein passendes Angebot zusammenstellt. 

 

Noch ein wichtiger Hinweis:
Viele Kollegen haben mir berichtet, dass sie nicht nur sehr zufrieden mit der Beratung im Beamten-Infoportal waren, sondern auch nach Vertragsabschluss für viele Fragen weiterhin einen kompetenten Ansprechpartner gefunden hatten. Zum Beratungsservice gehört übrigens auch ein Blog, der immer allerlei Neuigkeiten enthält, sodass es sich durchaus lohnt, mal auf die Webseite zu schauen.


Sicherheit bei Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit – Schließen Sie eine private Dienst- oder Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer ab!

Da Lehrer besonders stark  dem  täglichen Stress in der Schule ausgesetzt sind, erfasst sehr viele von ihnen das Schicksal der Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit. Das Berufsrisiko wird oft unterschätzt, denn die Zahlen sprechen für sich: Zwei Drittel aller Lehrer erreichen nicht die Pensionsgrenze, sondern werden vorzeitig zur Ruhe gesetzt. Von Dienstunfähigkeit ist bei verbeamteten Lehrern die Rede, bei tarifbeschäftigten Lehrkräften spricht man von Berufsunfähigkeit. Beide Begriffe stehen dafür, dass man vor dem Rentenalter die Fähigkeit verliert, in seinem Beruf zu arbeiten.

Als Beamter kann Ihnen bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt zugesprochen werden. Sind Sie Angestellter, so können Sie staatliche Hilfe bekommen. Wenn Sie nicht genügend Dienstjahre zusammenbekommen haben, kann die finanzielle Unterstützung in beiden Fällen sehr dürftig ausfallen. Sie reicht in der Regel bei Weitem nicht aus, um Ihr gewohntes Leben zu finanzieren. Daher sollten Sie unbedingt privat vorsorgen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte Rente, wenn Sie nicht mehr als Lehrer arbeiten können.

Wann liegt Dienstunfähigkeit vor?

Ob ein Beamter als dienstunfähig eingestuft wird, entscheidet letztlich sein Dienstherr. Das ist als Schulaufsicht  in NRW die zuständige Bezirkregierung. Wenn Sie länger als 6 Monate krank sind oder andere Gründe (z.B. Kräfteverfall oder Unfälle) vorliegen, die die weitere Ausübung des Dienstes unsicher erscheinen lassen, wird von der Schulaufsicht eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet. Dazu werden Sie in das zuständige Gesundheitsamt eingeladen und der Amtsarzt prüft, ob Ihre Gesundheit in den nächsten 6 Monaten wiederhergestellt werden kann. Sieht er das positiv, empfiehlt er vielleicht einen Kuraufenthalt oder eine Wiedereingliederungsmaßnahme mit einer verringerten Stundenzahl. Glaubt er, dass keine volle Dienstfähigkeit erreicht werden kann, so kann er auch eine Teildienstfähigkeit aussprechen. Er könnte auch feststellen, dass Sie zwar als Lehrerin oder Lehrer nicht mehr für eine Unterrichtstätigkeit in Frage kommen, aber dass ein anderweitiger Einsatz in einer anderen Behörde durchaus denkbar wäre. Sieht er auch diese Möglichkeit nicht, so teilt er der Bezirksregierung das mit, die dann die vorläufige oder endgültige Zurruhesetzung infolge von Dienstunfähigkeit verfügt.

Sie bekommen dann ein Ruhegehalt, das sich aus dem Dienstgehalt, das Sie durch Ihre letzte Tätigkeit bezogen haben sowie Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit errechnet. Das sind im besten Fall 71,75% Ihrer letzten Bezüge. Dazu müssen Sie aber mindestens 40 Dienstjahre hinter sich haben. Wenn Sie beispielsweise nur 28 Dienstjahre in Anrechnung bringen können, erhalten Sie nur eine Pension von etwa 50% Ihres letzten Gehaltes. Das sieht nicht so gut aus – damit können Sie kaum Ihren gewohnten Lebensstandard halten. Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen eine private  Dienstunfähigkeitsversicherung, die eigentlich gar nicht so teuer ist und Ihnen bei einer Dienstunfähigkeit den Lebensstil sichert.

Wenn Sie sich in einem Beförderungsamt befinden, bekommen Sie die Pension aus dieser Besoldungsstufe nur dann, wenn Sie das Amt mindestens 2 Jahre ausgeübt haben, andernfalls errechnen sich die Versorgungsbezüge aus dem vorigen Amt.

Wann handelt es sich um Berufsunfähigkeit?

Wenn Sie Lehrerin oder Lehrer im Tarifbeschäftigungsverhältnis – also angestellt sind – und Ihren Dienst gesundheitsbedingt nicht mehr erfüllen können, können Sie staatliche Hilfe erhalten. Doch selbst die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet einem Leidtragenden im Durchschnitt nur rund 30 Prozent des letzten Bruttogehalts. Für die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit sind Sie also nur dürftig gesetzlich abgesichert – in der Regel noch deutlich geringer als ein verbeamteter Lehrer. Um einem solchen Einschnitt in Ihrer Lebensqualität vorzubeugen, kann ich Ihnen nur dringend raten, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Was bietet die private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die private Berufsunfähigkeitsrente kann also sowohl bei Dienstunfähigkeit als auch bei Berufsunfähigkeit Hilfe leisten. Sie zahlt eine Rente, über deren Höhe Sie beim Vertragsabschluss selbst mitbestimmen. Mit dieser Berufsunfähigkeitsrente können Sie im Falle eines Falles Ihr Lebensniveau aufrechterhalten.


Klauseln und Stolperfallen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Es gibt einige Punkte, auf die Sie unbedingt achten sollten:

  • Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen Sie keine Verträge unterschreiben, die eine mögliche Leistungsverweigerung der Versicherung zur Folge haben. Eine Versicherung kann das leicht provozieren, indem Ihnen zum Ausfüllen des Formulars Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand gestellt werden, die schwierig zu beantworten sind. Lassen Sie nun eine Frage aus, so haben Sie unter Umständen Pech, wenn im Kleingedruckten steht, dass der Versicherer von der Leistung zurücktreten darf, wenn die Fragen lückenhaft beantwortet wurden.
  • Sind Sie Beamter, so sollte der Versicherungsvertrag unbedingt eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Sonst kann es sein, dass der Versicherer erneut prüft, ob Sie dienstunfähig sind. Es gibt verschiedene Formen der Dienstunfähigkeitsklausel. Solide abgesichert sind Sie nur mit einer sogenannten echten Dienstunfähigkeitsklausel. Diese definiert „Dienstunfähigkeit und die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Dienstunfähigkeit.“ Nur bei exakt dieser Formulierung gilt die Klausel als echt.
  • Achten Sie darauf, dass der Versicherungsvertrag keinen Ausschluss für bestimmte Krankheiten enthält.
  • Als Angestellter hingegen sollten Sie sich vergewissern, dass laut Versicherungsvertrag kein abstraktes Verweisungsrecht besteht.  „Abstrakte Verweisung“ bedeutet, dass der Versicherer bei Berufsunfähigkeit von Ihnen verlangt, dass Sie einen anderen Beruf ausüben, wenn  Sie nicht mehr als Lehrer arbeiten können.
  • Manche Versicherer haben eine Arztanordnungsklausel in ihrem Vertrag. Diese räumt ihnen das Recht ein, die Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder Therapie zu fordern. Kommen Sie der Forderung nicht nach, so können die Versicherungsleistungen gekürzt werden oder sogar komplett wegfallen.
  • Kontrollieren Sie, ob der Vertrag ein befristetes Rücktrittsrecht enthält. Normalerweise können Versicherer innerhalb von 5 Jahren vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde irgendwelche Gesundheitsfragen bewusst oder unbewusst falsch beantwortet hat. Manche Versicherer behalten sich ein unbefristetes Rücktrittsrecht vor – einen solchen Vertrag sollten Sie nicht unterschreiben.

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